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Allgemeines / Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen und Verträge, die zwischen der Kundin/dem Kunden und Feine Häuser abgeschlossen werden. Explizit wird hiermit der Einbeziehung von eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundin/des Kunden widersprochen, es sei den es wird etwas anderes schriftlich vereinbart. Steht Feine Häuser mit der Kundin/dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf Ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Insbesondere gelten die AGB auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn keine gesonderte Vereinbarung der Anwendung der AGB mündlich oder schriftlich erfolgt.

Jegliche Abweichung von den allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Seitens Feine Häuser schriftlich anerkannt und bestätigt werden.Zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen gehen für den Fall des Widerspruchs mit den AGB-diesen vor.

Allgemeiner Leistungsrahmen.

Feine Häuser handelt nach den der WKO entsprechenden gewerblichen Inhalten und Bestimmungen des freien Gewerbes der Einrichtungsberatung, insbes. der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung.
Die Tätigkeit liegt in der Erstellung individueller Einrichtungskonzepte, der Beratung bei Einrichtungsprojekten hinsichtlich Stil, Raumaufteilung, Möbelaufstellung, Farb- und Materialkonzeption und ähnlichen kreativen Tätigkeiten. Zur Veranschaulichung können Zeichnungen und Pläne in zwei- oder dreidimensionaler Darstellung zum Einsatz kommen.
Feine Häuser entwickelt Vorschläge für die Inneneinrichtung, die je nach Bedarf Farbe, Stoffe, Beleuchtung, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Wandgestaltungen etc. umfassen können. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere keine Architektur Leistungen. Feine Häuser konsultiert andere Fachleute wie Lichtplaner, Akustikplaner, Landschaftsarchitekten, Architekten etc. Der Kunde/Die Kundin erkennt explizit an, dass die Projektfristen den Unwägbarkeiten des Marktes und den Leitungen Dritter unterliegen können.

Designhonorar.

Feine Häuser wird auf Stundenbasis gem. Vereinbarung vergütet. Alle Stunden oder Teilstunden (kleinste Einheit 15 min), die Feine Häuser an und/oder für das Projekt arbeitet, werden als Design-Honorare betrachtet. Honorare sind vom Kunden unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Sofern mündlich oder schriftlich durch Feine Häuser Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt: Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 20% des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.

Die Kundin/der Kunden verpflichtet sich zur Zahlung eines Drittels des der arisierten Projektkosten (dieses Aviso stellt keinen Kostenvoranschlag im Sinne des §5 Abs 2 KSchG dar). Der Kostenvorschuss ist binnen zehn Werktagen ab Auftragserteilung fällig. Für den Fall, dass keine gesonderte Auftragserteilung erfolgt, gilt die Anweisung des Kostenvorschusses als Auftragserteilung. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Projektes durch die Kundin/den Kunden werde die bis dahin angefallenen Stunden abgerechnet und für den Fall, dass sie die Höhe des erlegten Kostenvorschusses überschreiten, gesondert in Rechnung gestellt. Für den Fall der Unterschreitung des erlegten Kostenvorschusses wird vereinbart: der Kostenvorschuss ist nicht(!) rückzahlbar und wird als Ersatz für die bisher angefallenen Leistungen und dient darüber hinaus als Abgeltung der eingeräumten Ressourcen.

Einkauf von Möbeln, Einrichtungsgegenständen, etc. durch Feine Häuser.

Die Kundin/der Kunde bekommt erhält von Feine Häuser – sofern möglich – Spezifikationen und Informationen zu Verkäufern und Händlern. Es obliegt der Kundin/dem Kunden, Waren zu bestellen. Verträge zwischen der Kundin/de Kunden und Dritten, insbesondere Architekten, Möbelhäuser, etc. sind direkt abzuschließen. Feine Häuser gilt nicht als Vermittler.

Keine Preisgarantie

Feine Häuser übergibt die Händler-/Wareninformation und korrespondierenden Preislisten in den Umfang, in dem diese Feine Häuser zur Verfügung stehen. Die enthaltenen Angaben (insbesondere Preisangaben von Händlern) können selbstverständlich variieren. Feine Häuser leistet eine Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der kommunizierten Preise von Dritten.

Erstattungsfähige Ausgaben.

Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, Feine Häuser alle tatsächlich entstandenen Auslagen in Zusammenhang mit dem Projekt zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Renderings, Entwurfsleistungen, Porto, gesetzliches Kilometergeld, Parkgebühren, Frachtkosten, etc.

Zahlungsverzug.

Für den Fall des Verzuges werden die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen vereinbart. Barzahlungen sind nicht möglich.

Zeichnungen/Visualisierungen.

Die Zeichnungen/Visualisierungen und dgl. von Feine Häuser sind konzeptueller Natur und sollen die Absicht der Feine Häuser darstellen; sie dürfen nicht für architektonische oder ingenieurtechnische Zwecke, Installationen, Umbauten und dergleichen, verwendet werden. Die Dienstleistungen der Feine Häuser umfassen keine Änderungen an strukturellen Systemen, wie Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Lüftung.
Die Feine Häuser wird für das Vertrauen auf die Richtigkeit der vom Kunden/der Kundin zur Verfügung gestellten Informationen schadlos gehalten. Projektzeichnungen und -unterlagen dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke als die Fertigstellung des Projektes durch die Feine Häuser, wie in der Vereinbarung festgelegt, verwendet werden.

Auftragnehmer und Berater.

Feine Häuser ist kein Generalunternehmer und erbringt keine Dienstleistungen außer den oben erwähnten. Erfordert das Projekt Arbeiten auf Grundlage der Konzepte der Feine Häuser, schließt der Kunde/die Kundin direkt mit jedem Auftragnehmer (umsetzende Betriebe) oder Berater einen Vertrag ab. Feine Häuser übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Verantwortung für die Leistung, Qualität oder rechtzeitige Fertigstellung von Arbeiten oder Materialien, die von ausführenden Betrieben oder deren Vertretern oder Angestellten ausgeführt oder installiert werden. Feine Häuser berät nach Kundenwunsch die von der Kundin/dem Kunden beauftragten Unternehmen bei der visuellen Umsetzung im Rahmen der von den beauftragten Unternehmen zu prüfenden technischen Möglichkeiten und Gegebenheiten, Die effektive Aufsicht hat die Kundin/der Kunde oder ein von dieser/m beauftragter Dritter. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet selbst oder durch die von ihm beauftragten Unternehmen die Richtigkeit und Tauglichkeit der Abmessungen und die Materialbeschaffenheit der vorgeschlagenen Gegenstände zu prüfen/prüfen zu lassen.

Fotografien, Film & Öffentlichkeit.

Der Kunde/die Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass Feine Häuser das Projekt in allen Phasen der Designleistung fotografieren darf, ebenso wenn das Projekt abgeschlossen ist. Die Fotos/Filme werden für geschäftliche Zwecke verwendet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, soziale Medien, Marketing, Werbung, Presse, Veröffentlichungen, u.ä. Feine Häuser wird ohne vorherige Zustimmung weder die Adresse noch den Namen des Kunden/der Kundin preisgeben.

Kündigung.

Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich selbst, oder von ihr/ihm beauftragten Unternehmen/Lieferanten die Seitens Feine Häuser beigebrachten Design Entwürfe und Konzepte auf deren Tauglichkeit (insbesondere aber nicht ausschließlich die räumliche (Maßstab) Umsetzbarkeit, die statische Möglichkeit, die materielle Tauglichkeit, etc.) zu prüfen.

Abwicklung.

Beide Seiten vereinbaren einen möglichst zügigen Ablauf des Projektes. Sollte dies nicht möglich sein, informieren einander die Geschäftspartner unter Angabe eines geschätzten Datums rechtzeitig. Feine Häuser ist zum vorzeitigen Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der Kunde/die Kundin diesen zügigen Projektfortschritt dadurch behindert, dass er/sie in Ansehung der erstellten Gestaltungsvorschläge keine Entscheidungen trifft bzw. keine Beauftragungen der jeweiligen Professionisten vornimmt. Der Anspruch auf Honorar bleibt in diesem Falle jedenfalls aufrecht. Die Kundin/den Kunden trifft insbesondere eine Mitwirkungspflicht. Die Kundin/der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschläge von Feiner Häuser lediglich Konzepte darstellen. Insbesondere erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen, etc. hat die Kundin/der Kunde selbst durchzuführen.

Haftung.

Feine Häuser haftet in keiner Hinsicht gegenüber dem Auftraggeber. Feine Häuser kann nicht verantwortlich gemacht werden für Verzögerungen in der Fertigstellung des Projektes und/oder damit ggf. anfallenden Kosten. Der Kunde/die Kundin prüft alle Vorschläge von Feine Häuser sorgfältig bevor diese zur Umsetzung kommen. Die letzte Entscheidung und somit Endverantwortung bezüglich aller Designleistungen liegt in jedem Fall beim Kunden/der Kundin.

Bei der Bestellung von Möbeln, Gebrauchsgegenständen o.ä., insbesondere wenn diese von Feine Häuser empfohlen wurden, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz im Falle, dass diese nicht gefallen oder passen. Die Kunden sind jeweils alleinig für die Richtigkeit der Bestellung und der Verwendbarkeit im jeweiligen Raum verantwortlich. Eine prüfende Naturmaßnahme hat ausdrücklich durch den Kunden/die Kundin zu erfolgen.

Richtigkeit von Maßen und gesetzlichen Bestimmungen.

Feine Häuser übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Abmessungen, Dimensionen oder Qualitäten der empfohlenen Möbel, Einrichtungsgegenstände o.ä. Insbesondere bezieht sich dies auch auf gesetzliche Bestimmungen, z.B. hinsichtlich Brandschutz, arbeitsmedizinischer Richtlinien oder Arbeitnehmerschutz gegen die Feine Häuser kann ein Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch weder direkt noch indirekt geltend gemacht werden. Kunden/Kundinnen sind verpflichtet, vor der Umsetzung von Vorschlägen durch Feine Häuser diese eigenverantwortlich zu prüfen und zu bestätigen. Schadenersatzansprüche der KundInnen/AuftraggeberInnen von Feine Häuser aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unrichtiger Ratschläge und Auskünfte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Feine Häuser beruhen.
Feine Häuser haftet sohin nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schadensersatz. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadensersatz mit der Höhe des Honorars begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für avisierende Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber geschmacklichen Leistungsergebnissen, Planungsergebnissen und Empfehlungen seitens der Feine Häuser kann von Kunden/Kundinnen kein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.Erfüllungsort ist Breitenbrunn. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtstand ist, sofern keine Erzwingung gesetzlichen Bestimmungen dem entgegensteht, der Sitz von Feine Häuser.

Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist gem. §11 FAGG. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Designleistungen sind in jedem Fall vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage §11 UstG. Mit der Bestellung stimmt der Kunde/die Kundin zu, dass Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Geschäftskommunikation etc. im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausgestellt und versendet werden. Das ersetzt die diesbezügliche postalische Zusendung. Die Ausstellung einer Papierrechnung, eines Papierangebotes, einer Papier-Auftragsbestätigung erfolgt dann nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Zustellung der elektronischen Rechnung erfolgt per E-mail. Der Kunde/die Kundin gibt Feine Häuser zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse bekannt und hält über etwaige diesbezügliche Änderungen informiert. 
Der Kunde/die Kundin hat dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte und übermittelten Kontaktadressen mit allen Speicher-, Empfangs- und Antworts-, Ausdrucksmöglichkeiten funktionstüchtig sind. Filterprogramme und Firewalls sind so einzustellen, dass der Empfang der Rechnungen nicht blockiert wird. Alle technischen Schwierigkeiten und Konsequenzen, die den Empfang von Rechnungen behindern gehen zu Lasten des Kunden. Automatische Antworten seitens der vom Kunden angegebenen Kontaktadressen über die Abwesenheit des Empfängers hindern die rechtswirksame Zustellung der elektronischen Rechnung nicht.

Kommunikation.

Die Kommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail. WhatsApp, Facebook, Facebook Messenger u.ä. Dienste gelten nicht als Geschäftskommunikation für relevante Inhalte.